Was gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung? | Tages-Anzeiger

2022-09-23 17:39:30 By : Admin

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Vor kurzem bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Ich staunte nicht schlecht, als ich nach dem Einzug feststellte, dass es im Wohnzimmer weder einen Deckenanschluss noch eine Deckensteckdose hat, um eine Lampe zu montieren. Auch gibt es in den Wohnräumen weder Storen noch Jalousien und auch keine Vorhangstangen. Wegen der starken Sonneneinstrahlung muss ich die Möglichkeit haben, einen Sonnenschutz anzubringen. Der Vermieter erlaubt mir zwar, eine Vorrichtung für Vorhänge zu montieren, sofern ich diese beim Auszug wieder abnehme. Muss ich die fehlende Ausstattung der Wohnung tatsächlich auf eigene Kosten übernehmen, oder was kann ich als Mieter erwarten?

Es mag überraschen, aber es gibt keine Vorgaben dazu, was zur Grundausstattung einer Wohnung gehört. Gemäss Gesetz muss der Vermieter die Miet­sache in einem ihrem Zweck entsprechenden, tauglichen Zustand übergeben. Das bedeute lediglich, dass man in einer Wohnung müsse wohnen können, heisst es beim Mieterinnenverband. Um zu wohnen, brauche es nicht zwingend Anschlüsse für Deckenlampen, auch wenn diese über Jahrzehnte üblich gewesen seien.

Zudem gilt laut Mieterverband der Grundsatz: So gesehen, so gemietet. Sie haben die Wohnung so akzeptiert, wie Ihnen diese vor Vertragsabschluss präsentiert worden ist. Sofern Ihnen der Vermieter keine Deckenanschlüsse zugesichert hat, müssen Sie sich damit abfinden, dass es keine gibt. Nachträglich können Sie nur noch die Behebung von Mängeln einfordern, da diese oft erst nach dem Einzug erkennbar sind.

Ein Mangel kann etwa vorliegen, wenn sich eine Wohnung wegen fehlender Jalousien oder Storen durch die Sonneneinstrahlung zu stark erhitzt. Dies hat das Bundesgericht vor ein paar Jahren in einem Fall so entschieden und den Vermieter verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Sollte sich wegen des fehlenden Sonnenschutzes auch Ihre Wohnung übermässig aufheizen, könnten Sie Ihren Vermieter in die Pflicht nehmen.

Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch

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